Die Generalversammlung ist das höchste Organ der Euregio.
Die Generalversammlung besteht aus max. 26 stimmberechtigten Vertretern pro Nationalsfaat.
Das heißt, pro Nationalstaat sind vorgesehen:
- 13 Vertreter aus dem Bereich der Gemeinden, 1 Vertreter aus dem Bereich Kleinprojektefonds sowie 1 Vertreter aus dem Bereich Regionalentwicklung, der Leiter des jeweiligen Sekretariats und die Leiter der Facharbeitsgruppen (max. 10).
- Die Art der Delegiertenwahl in die Generalversammlung ist innerhalb des jeweiligen Nationalstaates zu klären.
- Die Generalversammlung wählt aus ihrer Mitte je einen Vorsitzenden sowie je einen Stellvertreter pro Nationalstaat.
- Die Generalversammlung als das höchste Gremium der Euregio beschließt bzw. ändert die Geschäftsordnung. Die Generalversammlung bestätigt die Einsetzung bzw. Abberufung der Leiter der Sekretariate und der Facharbeitsgruppen und beschließt das Arbeitsprogramm.
- Der Ausschuß und das Sekretariat erstatten der Generalversammlung Bericht über geleistete Tätigkeiten sowie über geplante Aktivitäten.
- Die Generalversammlung tagt anlaßbezogen, jedoch mindestens einmal jährlich.
- Die Einberufung der Generalversammlung erfolgt über Beschluß der beiden Vorsitzenden durch die Sekretariate.
- Die Einladungsfrist beträgt mindestens drei Wochen, kann in dringenden Fällen jedoch verkürzt werden. Bei Verhinderung des Vorsitzenden lädt sein Stellvertreter ein.
- Die Sitzungsleitung obliegt dem Vorsitzenden, in dessen Land die Sitzung stattfindet. Die Generalversammiung kann beschließen, daß die Sitzung auch öffentlich durchgeführt wird, wenn es das öffentliche Wohl oder die berechtigten Interessen einzelner erforderlich machen.
- Die auf der Tagesordnung stehenden Punkte werden in der Reihenfolge beraten, in der sie auf der Einladung angeführt sind. Anträge für die Tagesordnung können durch die Mitglieder der Generalversammlung bis 7 Tage vor Sitzungsbeginn eingebracht werden. Über die Aufnahme der eingebrachten Punkte wird zu Sitzungsbeginn entschieden.
- Über die Sitzung der Generalversammlung ist ein Ergebnisprotokoll zu fertigen, die der Generalversammlung in der folgenden Sitzung zur Genehmigung vorgelegt wird. Das Protokoll wird in deutscher und tschechischer Sprache gefertigt
Generalversammlung Euregio Silva Nortica Waldviertel4.11.2020 |
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Obmann/Obfrau: |
LAbg. Bgm. Margit Göll |
Obmann-Stellvertreter: |
NR Lukas Brandweiner (Obmann Regionalverband Waldviertel) |
Sekretariatsleiter: |
DI Josef Strummer (NÖ.Regional.GmbH) |
Bezirk Gmünd |
Bgm. Helga Rosenmayer (Bgm Gmünd) |
Bezirk Waidhofen/Thaya |
Bgm. Robert Altschach (Bürgermeister Waidhofen/Thaya) |
Bezirk Zwettl: |
Bgm. Josef Schaden (Bgm. Schweiggers) |
Bezirk Horn: |
Bgm. Franz Linsbauer (Bgm. Langau) |
Bezirk Krems: |
Bgm. Harald Leopold (Bgm. Langenlois) |
Regionalentwicklung: |
DI Josef Strummer (NÖ.Regional.GmbH) |
Kleinprojektefonds: |
LAbg. Bgm. Margit Göll |
Raumordnung, Infrastruktur, Verkehr: |
LAbg. Bgm. Jürgen Maier |
Leben in der Region: |
Dr. Ernst Wurz |
Wirtschaftszentren: |
Bgm. Karl Elsigan |