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Generalversammlung

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Die Generalversammlung ist das höchste Organ der Euregio.

Die Generalversammlung besteht aus max. 26 stimmberechtigten Vertretern pro Nationalsfaat.

Das heißt, pro Nationalstaat sind vorgesehen:

  • 13 Vertreter aus dem Bereich der Gemeinden, 1 Vertreter aus dem Bereich Kleinprojektefonds sowie 1 Vertreter aus dem Bereich Regionalentwicklung, der Leiter des jeweiligen Sekretariats und die Leiter der Facharbeitsgruppen (max. 10).
  • Die Art der Delegiertenwahl in die Generalversammlung ist innerhalb des jeweiligen Nationalstaates zu klären.
  • Die Generalversammlung wählt aus ihrer Mitte je einen Vorsitzenden sowie je einen Stellvertreter pro Nationalstaat.
  • Die Generalversammlung als das höchste Gremium der Euregio beschließt bzw. ändert die Geschäftsordnung. Die Generalversammlung bestätigt die Einsetzung bzw. Abberufung der Leiter der Sekretariate und der Facharbeitsgruppen und beschließt das Arbeitsprogramm.
  • Der Ausschuß und das Sekretariat erstatten der Generalversammlung Bericht über geleistete Tätigkeiten sowie über geplante Aktivitäten.
  • Die Generalversammlung tagt anlaßbezogen, jedoch mindestens einmal jährlich.
  • Die Einberufung der Generalversammlung erfolgt über Beschluß der beiden Vorsitzenden durch die Sekretariate.
  • Die Einladungsfrist beträgt mindestens drei Wochen, kann in dringenden Fällen jedoch verkürzt werden. Bei Verhinderung des Vorsitzenden lädt sein Stellvertreter ein.
  • Die Sitzungsleitung obliegt dem Vorsitzenden, in dessen Land die Sitzung stattfindet. Die Generalversammiung kann beschließen, daß die Sitzung auch öffentlich durchgeführt wird, wenn es das öffentliche Wohl oder die berechtigten Interessen einzelner erforderlich machen.
  • Die auf der Tagesordnung stehenden Punkte werden in der Reihenfolge beraten, in der sie auf der Einladung angeführt sind. Anträge für die Tagesordnung können durch die Mitglieder der Generalversammlung bis 7 Tage vor Sitzungsbeginn eingebracht werden. Über die Aufnahme der eingebrachten Punkte wird zu Sitzungsbeginn entschieden.
  • Über die Sitzung der Generalversammlung ist ein Ergebnisprotokoll zu fertigen, die der Generalversammlung in der folgenden Sitzung zur Genehmigung vorgelegt wird. Das Protokoll wird in deutscher und tschechischer Sprache gefertigt

 

Generalversammlung Euregio Silva Nortica Waldviertel


4.11.2020

Obmann/Obfrau:

LAbg. Bgm. Margit Göll

Obmann-Stellvertreter:

NR Lukas Brandweiner (Obmann Regionalverband Waldviertel)
BR Bgm. Eduard Köck (Bgm. Thaya, Obmann Kleinregion Zukunftsraum Thayaland)

Sekretariatsleiter:

DI Josef Strummer (NÖ.Regional.GmbH)

Bezirk Gmünd

Bgm. Helga Rosenmayer (Bgm Gmünd)
Bgm. Gerhard Kirchmaier (Bgm Heidenreichstein)
Bgm. Patrik Layr (Bgm. Weitra)

Bezirk Waidhofen/Thaya

Bgm. Robert Altschach (Bürgermeister Waidhofen/Thaya)
Bgm. Annette Töpfl (Bgm. Vitis)

Bezirk Zwettl:

Bgm. Josef Schaden (Bgm. Schweiggers)
Bgm. Arnold Bauernfried (Bgm. Bärnkopf)

Bezirk Horn:

Bgm. Franz Linsbauer (Bgm. Langau)
LAbg. Josef Wiesinger (Gars am Kamp) 

Bezirk Krems:

Bgm. Harald Leopold (Bgm. Langenlois)

Regionalentwicklung:

DI Josef Strummer (NÖ.Regional.GmbH)

Kleinprojektefonds:

LAbg. Bgm. Margit Göll
BR Bgm. Eduard Köck

Raumordnung, Infrastruktur, Verkehr:

LAbg. Bgm. Jürgen Maier
LAbg. Bgm. Margit Göll

Leben in der Region:

Dr. Ernst Wurz

Wirtschaftszentren:

Bgm. Karl Elsigan

 

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